Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Abwehrklausel

1. Wir führen sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen aus. Sie gelten auch, wenn unser Kunde in seinem Auftrag auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

II. Auftragsannahme, Schriftform

1. Unsere Angebote, Beschreibungen und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
2. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Alle vorhergehenden Vereinbarungen und Zusicherungen verlieren ihre Wirksamkeit.
3. Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

III. Lieferung

1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn wir sie als fest bestätigen. Lieferzeiten beginnen mit dem Tag des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Kunde zu erbringen hat.
2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die unserem Einfluss entzogen sind ( z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Preisänderungen), so verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen Zeitraum. Dauern solche Gründe länger als 3 Monate an oder führen zur Unmöglichkeit, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden.
3. Wir liefern auf dem handelsüblichen Postweg frei Empfänger. Wählt der Kunde eine andere Versendungsart, trägt er die Mehrkosten.
4. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Werk bzw. Lager verlässt,
auf Wunsch und auf Kosten den Kunden die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert bei Lieferung mit der Übernahme, wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen ( Gläubigerverzug ) verzögert wird, für die Zeit der Verzögerung die Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen trägt der Kunde.

IV. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Warenpreise verstehen sich ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung und Montage.
2. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt fällig.
3. Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. die Auslieferung zurückzuhalten.
4. Die Aufrechnung oder Zurückhaltung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

V. Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte nicht mit Fehlern behaftet sind.
2. Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig, soweit sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage sachdienlich sind.
3. Der Kunde kann verlangen, dass wir die Gewährleistungsarbeiten vor Ort innerhalb üblicher Frist durchführen. Schlägt die Nachbesserung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist fehl, kann der Kunde die angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme unserer Produkte. Bei Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung beginnt die Frist für die ausgebesserten oder ersetzten Teile mit der erneuten Abnahmeerklärung.

VI. Haftung

1. Wir haften unseren Kunden für Schäden nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Ansprüche sind auf die Schäden begrenzt, mit deren Eintritt wir bei Vertragsabschluss nach den uns bekannten Umständen rechnen mussten.

VII. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen bleiben sämtliche Lieferungen und Software unser Eigentum. Bei Sicherungsübereignungen von Warenlagern müssen unsere Produkte ausdrücklich ausgenommen werden. Werden Pfändungen gegen unsere Produkte ausgebracht, muss unser Kunde uns unverzüglich benachrichtigen. Soweit die Sicherheiten unserer Forderungen um mehr als 20 % übersteigen, werden wir diese anteilig nach unserer Wahl freigeben.
2. Wiederverkäufer sind berechtigt, unsere Dienstleistungen und Produkte in Rahmen des üblichen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Der Kunde tritt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab. Solange der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ist er berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wird über das Vermögen unseres Kunden das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder wird er zahlungsunfähig, so erlischt seine Berechtigung zum Weiterverkauf und Forderungseinzug.
3. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen, Projektplanung und sonstigen Unterlagen vor, auch soweit wir sie dem Wiederverkäufer überlassen. Soweit solche Unterlagen zu Datenverarbeitungsprogrammen, zugehörigen Dokumentationen, Programmbeschreibungen und Anleitungen gehören, für die besondere vertragliche Regelungen bestehen, dürfen diese ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
4. Die Einräumung eines Nutzungsrechtes an unseren Programmen und sonstigen Unterlagen bedarf einer Lizenz-Vereinbarung.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Kleve.